“Nach einem neuen Urteil das Landgerichts Köln soll die Website “http://dradiowissen.de” des Deutschlandradios insofern als kommerzielles Angebot zu betrachten sein, als dort Bilder, die unter einer Creative Commons Lizenz BY-NC 2.0 stehen, nicht genutzt werden dürfen (Urteil vom 05.03.2014, Az.: 28 O 232/13).
Nur die rein private Nutzung ist nach Ansicht des Landgerichts Köln von der nichtkommerziellen CC-Lizenz abgedeckt. ”
http://www.internet-law.de/2014/03/lg-koeln-setzt-bei-cc-lizenzen-nichtkommerzielle-mit-rein-privater-nutzung-gleich.html
Das Urteil wird hoffentlich nicht rechtskräftig. das Deutschlandradio will Berufung einlegen. So
Nicht nur RA Stadler kritisiert das Urteil:
(Hier Hinweis auf
http://irights.info/2012/05/02/folgen-risiken-und-nebenwirkungen-von-nc/4002
http://www.dobusch.net/pub/uni/Dobusch-Kapeller(2012)Koordination_durch_Ambiguitaet-Preprint.pdf )
http://www.ifross.org/en/artikel/lg-k-ln-beschr-nkt-cc-nc-rein-private-nutzungen
(Jaeger: “Wer einen Beitrag für die Wissensallemende leisten will und wem tatsächlich an einer Nutzung seiner Werke gelegen ist, sollte potenzielle Nutzer keiner Rechtsunsicherheit aussetzen, sondern eine der anderen CC-Varianten verwenden.”)
(Der auch hiesigerseits bekannte Buchhändler P. aus R. kommentiert:
“Ich halte es für einen Grundfehler der Creative Commons, die unselige NC-Lizenz überhaupt eingeführt zu haben. Sie ist schwammig und ergibt keine freien Bilder, und unterscheidet sich dadurch kaum vom sonstigen Urheberrecht.”)
Urteil:
http://www.lhr-law.de/wp-content/uploads/2014/03/geschw%C3%A4rztes-Urteil-LG-K%C3%B6ln-2.pdf
Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022373066
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. März 2014). LG Köln arbeitet erfolgreich daran, das inkompetenteste Gericht Deutschlands zu werden: Nach Redtube und Pixelio nun auch CC. Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bidy