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LG Köln arbeitet erfolgreich daran, das inkompetenteste Gericht Deutschlands zu werden: Nach Redtube und Pixelio nun auch CC

“Nach einem neuen Urteil das Landgerichts Köln soll die Website “http://dradiowissen.de” des Deutschlandradios insofern als kommerzielles Angebot zu betrachten sein, als dort Bilder, die unter einer Creative Commons Lizenz BY-NC 2.0 stehen, nicht genutzt werden dürfen (Urteil vom 05.03.2014, Az.: 28 O 232/13).

Nur die rein private Nutzung ist nach Ansicht des Landgerichts Köln von der nichtkommerziellen CC-Lizenz abgedeckt. ”
http://www.internet-law.de/2014/03/lg-koeln-setzt-bei-cc-lizenzen-nichtkommerzielle-mit-rein-privater-nutzung-gleich.html

Das Urteil wird hoffentlich nicht rechtskräftig. das Deutschlandradio will Berufung einlegen. So

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verstoss-gegen-CC-Lizenz-Deutschlandradio-muss-zahlen-2151308.html

Nicht nur RA Stadler kritisiert das Urteil:

https://netzpolitik.org/2014/urteil-des-lg-koeln-zu-creative-commons-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk

(Hier Hinweis auf

http://irights.info/2012/05/02/folgen-risiken-und-nebenwirkungen-von-nc/4002

http://www.dobusch.net/pub/uni/Dobusch-Kapeller(2012)Koordination_durch_Ambiguitaet-Preprint.pdf )

http://www.ifross.org/en/artikel/lg-k-ln-beschr-nkt-cc-nc-rein-private-nutzungen

(Jaeger: “Wer einen Beitrag für die Wissensallemende leisten will und wem tatsächlich an einer Nutzung seiner Werke gelegen ist, sollte potenzielle Nutzer keiner Rechtsunsicherheit aussetzen, sondern eine der anderen CC-Varianten verwenden.”)

http://irights.info/webschau/creative-commons-landgericht-koeln-sieht-deutschlandradio-als-kommerziellen-nutzer/22162

(Der auch hiesigerseits bekannte Buchhändler P. aus R. kommentiert:

“Ich halte es für einen Grundfehler der Creative Commons, die unselige NC-Lizenz überhaupt eingeführt zu haben. Sie ist schwammig und ergibt keine freien Bilder, und unterscheidet sich dadurch kaum vom sonstigen Urheberrecht.”)

http://de.creativecommons.org/2014/03/20/endlich-wird-es-spannend-die-nc-einschraenkung-nach-deutschem-recht

Urteil:

http://www.lhr-law.de/wp-content/uploads/2014/03/geschw%C3%A4rztes-Urteil-LG-K%C3%B6ln-2.pdf

Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022373066


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. März 2014). LG Köln arbeitet erfolgreich daran, das inkompetenteste Gericht Deutschlands zu werden: Nach Redtube und Pixelio nun auch CC. Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bidy


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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