Jens Ferner hält sie für grundsätzlich zulässig:
Die Kanzlei Lachenmaann und die Datenschutzbeauftragten aber nicht:
http://kanzlei-lachenmann.de/videokameras-autos-sog-dashcams-sind-rechtswidrig
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=6416
Dreimal darf geraten werden, welcher Position ich selbst zuneige.
1. Versuch Sie sind auf der Seite von Herrn Ferner? Da der richtig subsumiert und nicht nur Voodoo-Jura macht? 😉