Jens Ferner hält sie für grundsätzlich zulässig:
Die Kanzlei Lachenmaann und die Datenschutzbeauftragten aber nicht:
http://kanzlei-lachenmann.de/videokameras-autos-sog-dashcams-sind-rechtswidrig
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=6416
Dreimal darf geraten werden, welcher Position ich selbst zuneige.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. März 2014). Dashcams Pro & Contra. Archivalia. Abgerufen am 12. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/bidx
1. Versuch Sie sind auf der Seite von Herrn Ferner? Da der richtig subsumiert und nicht nur Voodoo-Jura macht? 😉