Internetprovider können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom heutigen Tag (Az.: C ‑ 314/12) von nationalen Gerichten grundsätzlich dazu verpflichtet werden, den Zugang ihrer Kunden zu urheberrechtsverletzenden Websites zu blockieren.
Im konkreten Fall hatten österreichische Gerichte von einem Access-Provider auf Antrag der Rechteinhaber verlangt, den Zugang ihrer Kunden zur Website „http://kino.to“ zu sperren.
http://www.internet-law.de/2014/03/netzsperren-kuenftig-europaweit.html
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Klaus Graf (27. März 2014). Netzsperren künftig europaweit. Archivalia. Abgerufen am 11. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/bic1