http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/304035-ungenehmigte-fotos-von-fremden-grundstuecken
Hingewiesen wird am Schluss auf ein Urteil des AG München, das mir bis jetzt nicht bekannt war:
Grundsätzlich muss nach deutschem Recht niemand ein “Ausspähen” seiner Privatsphäre hinnehmen. Allerdings ist im konkreten Fall vor Gericht immer eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen anderer vorzunehmen. So dürfen beispielsweise nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Az. 161 C 3130/09) Luftbilder fremder Grundstücke von entsprechenden professionellen Fotografen ausdrücklich sogar frei verkauft werden, soweit weder ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild noch ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegt.
Volltext:
http://openjur.de/u/478683.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. März 2014). Ungenehmigte Fotos von fremden Grundstücken. Archivalia. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bibm
Es gibt noch etwas, … … dass in diesem Zusammenhang kaum beachtet wird:
Siehe z. B. :
Dorf, Yvonne: Luftaufnahmen und die Unverletzlichkeit der Wohnung, NJW 14, 2006
Da heißt es u.a.: “Zurecht wird daher in der Literatur der umzäunte Garten eines Hauses als dem Schutzbereich des Art.13 I GG unterstellt.”
In dem Aufsatz heißt es außerdem, dass der BGH in den zwei Urteilen, in denen es um die Veröffentlichung von Luftbildern von Promivillen ging, wahrscheinlich nur deswegen den Artikel 13 GG nicht erwähnt hat, weil die Klägerin ihren Unterlassungsanspruch nur auf die 1004, 823 I BGB, Art. 1 I und Art. 2 I GG gestützt hat.
Wenn der Schutzbereich des Art. 13 verletzt wird, dürfen die Fotos nicht nur nicht veröffentlicht, sondern ohne Erlaubnis der Wohnungseigentümer außerhalb der Schrankenregelungen der Absätze 2 bis 7 des Art. 13 nicht einmal hergestellt werden. Es müssen keine Menschen auf den Bildern der Wohnung zu sehen sein.
Das hat mit Datenschutz im Sinne der Datenschutzgesetze m. E. nichts zu tun.
ist wieder schmonzes, was schmunzelkunst hier beiträgt In der Literatur wird alles mögliche von irgendwelchen durchgeknallten JuristInnen behauptet.