http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de
Unvermeidlich offenkundig das Copyfraud: Es werden Medien unter CC gestellt, an denen die Institution nicht die Rechte hat. Andere Medien, die GARANTIERT gemeinfrei sind wie die Fotos von Konrad Theodor Preuss, der länger als 70 Jahre tot ist, werden nicht als Public Domain etikettiert.
Man mag zur Reproduktionsfotografie
bei Nicht-Fotos stehen wie man will. Die Entscheidung “Bibelreproduktion” des BGH 1989
https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion
lässt keinen Spielraum, Reproduktionen gemeinfreier Fotos als geschützt nach § 72 UrhG zu betrachten!
Für mich ist das Dulden solchen Etikettenschwindels durch die Deutsche Digitale Bibliothek zumindest im moralischen Sinn kriminell.
Mitbewerber können den Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG abmahnen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung
Das Notizbuch der Kolumbienexpedition liegt digitalisiert in dem vom Internet Archive bekannten Viewer vor, allerdings ohne die Funktionalität, dass man durch Klicken auf die Buchseite weiterblättern kann.
http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/viewer/show/177#page/n0/mode/1up
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. März 2014). Langweilig: erste virtuelle Ausstellung der Deutschen Digitalen Bibliothek. Archivalia. Abgerufen am 30. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bib2