Langweilig: erste virtuelle Ausstellung der Deutschen Digitalen Bibliothek

http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de

Unvermeidlich offenkundig das Copyfraud: Es werden Medien unter CC gestellt, an denen die Institution nicht die Rechte hat. Andere Medien, die GARANTIERT gemeinfrei sind wie die Fotos von Konrad Theodor Preuss, der länger als 70 Jahre tot ist, werden nicht als Public Domain etikettiert.

Man mag zur Reproduktionsfotografie

?s=reproduktionsfoto

bei Nicht-Fotos stehen wie man will. Die Entscheidung “Bibelreproduktion” des BGH 1989

https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion

lässt keinen Spielraum, Reproduktionen gemeinfreier Fotos als geschützt nach § 72 UrhG zu betrachten!

Für mich ist das Dulden solchen Etikettenschwindels durch die Deutsche Digitale Bibliothek zumindest im moralischen Sinn kriminell.

Mitbewerber können den Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG abmahnen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

Das Notizbuch der Kolumbienexpedition liegt digitalisiert in dem vom Internet Archive bekannten Viewer vor, allerdings ohne die Funktionalität, dass man durch Klicken auf die Buchseite weiterblättern kann.

http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/viewer/show/177#page/n0/mode/1up

Via
http://culture-to-go.com/2014/03/30/die-erste-virtuelle-ausstellung-der-deutschen-digitalen-bibliothek-ist-online


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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