Der Schweizer RA Steiger erörtert diese Frage:
http://www.steigerlegal.ch/2014/03/31/duerfen-tweets-in-zeitungen-abgedruckt-werden
Für Online-Nutzungen gilt, dass bei Nutzung der Einbettungsfunktion die Zustimmung des Urhebers vorliegt analog zu
http://archiv.twoday.net/stories/714907881
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. März 2014). Dürfen Tweets in Zeitungen abgedruckt werden? Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/biav