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An ih­ren Ur­tei­len ver­die­nen Rich­ter min­des­tens doppelt

http://www.strafakte.de/rechtspolitik/die-fragwuerdigen-nebenverdienste-deutscher-richter

“Die „Wirt­schafts­wo­che“ macht (im Heft 14/2014) die Ne­ben­ver­dienste der höchs­ten Rich­ter zum Ti­tel­thema: „Im Na­men des Gel­des“. So kom­men etwa Rich­ter am Bun­des­fi­nanz­hof auf ei­nen durch­schnitt­li­chen Ne­ben­ver­dienst von 25.200 €, wo­bei 57 von 59 Rich­tern noch ne­ben ih­rer her­kömm­li­chen Tä­tig­keit noch eine Ne­ben­be­schäf­ti­gung ha­ben. […]

Nicht zu­letzt ver­die­nen Rich­ter an der Ver­mark­tung ih­rer Ur­teile kräf­tig mit. Diese wer­den dank ei­ner ex­klu­si­ven Part­ner­schaft ver­schlag­wor­tet und kom­men­tiert an ju­ris wei­ter­ge­lie­fert, die wie­derum zahlt da­für an den an­säs­si­gen Rich­ter­ver­ein oder – am Bun­des­ge­richts­hof – an eine ei­gens da­für ge­grün­dete Her­aus­ge­ber­ge­mein­schaft. Da­hin flie­ßen auch die Ver­kaufs­er­löse der Ent­schei­dungs­samm­lun­gen, die nicht etwa von den Ge­rich­ten, son­dern den Rich­tern in pri­va­ter Ne­ben­tä­tig­keit her­aus­ge­ge­ben wer­den. Die Wirt­schafts­wo­che ver­mu­tet ein „Mil­lio­nen­ge­schäft“ da­hin­ter.”


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (31. März 2014). An ih­ren Ur­tei­len ver­die­nen Rich­ter min­des­tens doppelt. Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/biau


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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