Ein italienischer Fiat-Arbeiter ersteigerte in der Bahn gefundene zwei Gemälde, darunter ein Gauguin, bei einer Fundsachen-Auktion und musste sie jetzt wieder zurückgeben. Nach deutschem Recht und der Rechtsprechung der UAM vom BGH hätte er sie behalten dürfen.
Siehe BGH zum Hamburger Stadtsiegel-Fall
?s=hamburg+stadtsiegel
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Klaus Graf (2. April 2014). Fiat-Arbeiter musste Gauguin zurückgeben. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bia5
Nach öst. Recht auch. Ich meine: in öffentlicher Versteigerung gutgläubig erworben, durch 40 Jahre gutgläubig besessen, das muss was wert sein …