Eine berufsgerichtliche Entscheidung, mit der besonders schwerwiegende berufsrechtliche Verfehlungen sanktioniert werden, darf auf entsprechender gesetzlicher Grundlage kraft richterlicher Anordnung auch nichtanonymisiert im Ärzteblatt veröffentlicht werden.
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Klaus Graf (2. April 2014). BVerfG: Urteile dürfen unter gewissen Umständen auch nicht-anonymisiert veröffentlicht werden. Archivalia. Abgerufen am 17. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bia3