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Wikipedia hat von Musikrechten keine Ahnung

Eine unsägliche Seite

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Musikrechte

Es wird nicht einmal korrekt auf die 2013 geänderte Gesetzgebung Bezug genommen.

Das eingebundene Musikstück erschien 1958 wohl im UK, was in Deutschland einen Schutz nach § 82 UrhG von 70 Jahren also bis 2028 bedeutet. Es darf daher eigentlich nicht in der Wikipedia wiedergegeben werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:D%27Oyly_Carte_1957_-_The_Pirates_of_Penzance_06_-_Climbing_over_rocky_mountain.ogg

Klaus Graf
Klaus Graf
Historiker und Archivar, Blogger

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. April 2014). Wikipedia hat von Musikrechten keine Ahnung. Archivalia. Abgerufen am 14. Juli 2026 von https://doi.org/10.58079/bi9i


3 Gedanken zu „Wikipedia hat von Musikrechten keine Ahnung“

  1. Ich bin Ihnen schon bekannt? ”(1) Die Vorschriften über die Schutzdauer nach den §§ 82 und 85 Absatz 3 sowie über die Rechte und Ansprüche des ausübenden Künstlers nach § 79 Absatz 3 sowie § 79a gelten für Aufzeichnungen von Darbietungen und für Tonträger, deren Schutzdauer für den ausübenden Künstler und den Tonträgerhersteller am 1. November 2013 nach den Vorschriften dieses Gesetzes in der bis 6. Juli 2013 geltenden Fassung noch nicht erloschen war, und für Aufzeichnungen von Darbietungen und für Tonträger, die nach dem 1. November 2013 entstehen.”

    Der Schutz war bereits vor 2013 erloschen, also gilt die neue Schutzfrist auch nicht.

  2. Sie haben Wikipedia nicht verstanden. Die Wikipedia lebt wie alle Wikis vom Mitmachen. Also nicht lange beschweren, einfach selbst verbessern. Oder, falls Sie es nicht können, jemanden Bescheid sagen, der es kann und Ihr Wissen teilen.

  3. Ich finde es irgendwie komisch, dass von der Wikipedia erwartet wird alle Informationen seien richtig. Die Wikipedia ist ein Gemeinschaftsprojekte, wenn ihnen ein Fehler auffällt melden sie ihn doch anstatt sich hier darüber zu echauf­fie­ren.

    Zum zugänglichen machen des Liedes:
    1. Sind sie sicher, dass hier deutschen Recht angewendet werden muss, immerhin ist die Wikipedia Inc. ein US-Amerikanisches Unternehmen.
    2. Es kann auch andere Gründe geben, dass das Lied “frei” genutzt werden darf z.B. Public domain des UK-Copyrights.
    Ist es der Wikipedia also wirklich untersagt, dieses Lied zu verbreiten oder besteht nur noch ein Urheberrechtsschutz.

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