Zusammenfassung:
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=6464
Bericht:
https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/publikationen/taetberi/tb11/lfdmvtb11.pdf
Der übliche Mist z.B. Geodaten = personenbezogene Daten. Oder S. 118: “Das Nutzen von sozialen Netzwerken im Internet für schulische Zwecke ist zurzeit auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht rechtskonform, da die Nutzungsbedingungen der sozialen
Netzwerke nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht vereinbar sind.” Weil irgendwelche hinterwäldlerischen deutschen Datenschützer sich eine Machtposition erobert haben, dürfen Schüler nicht im 21. Jahrhundert unterrichtet (learning by doing) werden??
Nur wenige inhaltsarme Seiten zum IFG, gleichsam nur ein Wurmfortsatz.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (8. April 2014). Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern: Tätigkeitsberichte vorgestellt. Archivalia. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bi92
Mit Blick darauf, dass Facebook & Co. regelmäßig auch auf EU-Ebene hinsichtlich Datenschutz abgemahnt werden resp. Bußgelder zahlen, scheint sich der Hinterwald eher vor dem Archiv der RWTH Aachen aufzubauen…