Die Firma “The Archive AG” sowie deren Prozessbevollmächtigte, Kanzlei Urmann, erschienen zu dem heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, obwohl der Termin bereits mehrfach auf Wunsch der Kanzlei Urmann verschoben wurde.
Das Gericht ließ in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass die Abmahnung unberechtigt war. Aufgrund der Abwesenheit der Firma “The Archive AG” sowie deren Prozessbevollmächtigte erließ das Gericht ein sog. Versäumnisurteil, wonach vorerst feststeht, dass der Firma “The Archive AG” kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Zudem muss die Firma “The Archive AG” die Kosten des Verfahrens tragen.
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