http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2014/15_K_2271_13_Urteil_20140320.html
Zitat:
“Die vom Fakultätsrat dem Fehlverhalten, das der Klägerin mit Blick auf den quantitativen und qualitativen Umfang der aufgedeckten Täuschung vorzuwerfen ist, beigemessene Schwere, stellt einen rechtlich zu billigenden Anlass dar, der betroffenen Promotionsleistung ihre Funktionstauglichkeit als Teil des wissenschaftlichen Diskurses zu entziehen. Gravierende Fälle wissenschaftlicher Unredlichkeit bedürfen einer wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeit, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft nicht zu beschädigen und die Vertrauensbasis der Wissenschaftler untereinander zu erhalten, ohne die erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit nicht möglich ist. Anlass, stattdessen etwaige mildere Mittel, z.B. in Gestalt einer Rüge, zu erwägen, bestand deshalb für den Fakultätsrat nicht. Abgesehen davon enthält weder die Promotionsordnung eine Ermächtigungsgrundlage hierzu, noch ist eine solche sonst ersichtlich.”
Dazu siehe auch die Causa Schwerhoff
http://archiv.twoday.net/stories/97013509
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. April 2014). Ganz üble Klatsche: Schavan-Urteil im vollen Wortlaut veröffentlicht. Archivalia. Abgerufen am 11. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bi7m