Wer gegen ein religiöses Tanz-Tabu verstößt, muss sich darauf einrichten, bis ans Ende seines Lebens ohne Unterlass weiterzutanzen.

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Klaus Graf (18. April 2014). Am tanzlosen Feiertag. Archivalia. Abgerufen am 14. Februar 2026 von https://doi.org/10.58079/bi6y