Wie unter
http://archiv.twoday.net/stories/714907881
ausgeführt, stimmt der Hochlader eines Bilds auf Flickr der Darstellung seines Bilds auf anderen Websites zu, wenn die Sharing-Optionen von Flickr genutzt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass diese nicht deaktiviert sind.
Nach meiner Rechtsauffassung steht diese Lizenz neben der gewählten CC-Lizenz zur Verfügung. Es dürfen also auch NC-lizenzierte Bilder für kommerzielle Zwecke geteilt werden.
Dies ist der Fall bei
Hier stellt sich wieder das Problem mit dem title tag im Code: Auf einem iPAD oder anderen iOS-Geräten ist die Attribution nicht sichtbar. Siehe etwa
Daher kann das CC-Bookmarklet für Flickr empfohlen werden, das inzwischen lizenzkonform ist.
http://archiv.twoday.net/stories/728556196
creative commons licensed ( BY-NC-SA ) flickr photo shared by adesigna
Wer ein NC-Bild kommerziell mittels der Flickr-Sharing-Option nutzen will, kann dieses Bookmarklet selbstverständlich nicht nutzen. Es ist in diesem Fall zu empfehlen, den Flickr-Code manuell durch die Urheberangabe (hier: adesigna) zu ergänzen (siehe oben).
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. April 2014). Flickr-Bilder legal nutzen. Archivalia. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bi6v