Ich stimme dieser Aussage von RA Stadler aus eigener Erfahrung zu:
http://www.internet-law.de/2014/04/die-meinungsfreiheit-in-der-politischen-auseinandersetzung.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (18. April 2014). Durchaus begründete Verfassungsbeschwerden werden in der Regel nicht angenommen. Archivalia. Abgerufen am 16. Juli 2025 von https://doi.org/10.58079/bi6u