http://www.uebertext.org/2015/10/bibliotheksbarendienst-die-dritte.html
Er bezieht sich auf
http://archiv.twoday.net/stories/1022484228
und weitere Stellungnahmen von mir.
“Ich gebe Klaus Graf und Dietrich Pannier recht. Niemand sollte generell auf ein Zitieren von E-Mails zu verzichten, und ich rate, bei einer solchen Reaktion Ruhe zu bewahren und nicht voreilig zu löschen. Am besten macht man sich schon vor der Veröffentlichung von E-Mailzitaten im Web mit der Rechtslage vertraut. Da die Sache nun einmal so gelaufen ist, belasse ich es dabei und kann mich damit trösten, eine ganze Menge dabei gelernt zu haben.”
Drei Folgerungen Pohls:
1. “Es scheint klar zu sein, dass alle Autorinnen und Autoren ihre Bibliotheksdienst-Artikel anderswo online stellen können. Ich würde mich freuen, wenn in nächster Zeit mehr und mehr Artikel unter CC0, CC-BY oder CC-BY-SA im Netz auftauchen würden. ”
2. Referenzierung der deGruyter-Fassungen vermeiden, wenn es eine freie Version gibt.
3. OA-Zeitschriften statt dem BD nutzen!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Oktober 2015). Adrian Pohl legt in der Causa de Gruyter nach: Bibliotheksbärendienst, die Dritte. Archivalia. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bf0z