Die UC nimmt den Mund recht voll:
Wenn ichs recht verstehe, weitet die Universität die auf den akademischen Senat bezogene Open Access Policy auf das weitere Personal der Hochschule aus, ob ihm das Copyright nach den grundsätzen der UC als Arbeitgeber zusteht oder nicht. Die Beschäftigten sollen ihre final versions im Repositorium deponieren, können aber problemlos einen Waiver (Genehmigung, sich nicht an die Verpflichtung zu halten) erhalten.
Diese Waiver führen regelmäßig dazu, dass solche Policies wenig wert sind. Die Hochschulen pflegen extreme Instransparenz hinsichtlich solcher Waiver. So gibt Harvard nicht bekannt, wieviele Waiver es erteilt.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Oktober 2015). Weiteres Schrittchen für Open Access an der University of California. Archivalia. Abgerufen am 16. November 2025 von https://doi.org/10.58079/bf0w