Sagt RA Schwenke
http://allfacebook.de/policy/sharing-leistungsschutzrecht-nutzerbeitraege
Und das gilt nicht nur für Facebook. Als Ausnahmen erkennt er an:
– rechtswidrige Aussagen
– die Seite wird praktisch lahmgelegt.
Siehe auch seinen Beitrag von 2012 zu den Grenzen des “virtuellen Hausrechts”:
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. April 2014). "Wer einen öffentlich zugänglichen Ort der Diskussion anbietet, muss die dort geäußerten Aussagen dulden" Archivalia. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bi4u