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Ein Gedanke zu „Braucht die Wissenschaft einen TÜV?“

  1. Die Wissenschaft braucht des Grundgesetzes kundige Diskutanten “Wissenschaftliche Selbstkontrolle an Hochschulen bewegt sich in einem Konglomerat von sich zum Teil überschneidenden Grundrechtspositionen der betroffenen Forscher, weiterer von Forschung und Kontrollverfahren betroffener Personen wie auch der Hochschule selbst. Insbesondere die Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG ist von entscheidender Bedeutung. Anders als bei privaten Einrichtungen finden die Grundrechte im Verhältnis zwischen staatlichen Universitäten und den von ihren Kontrollverfahren Betroffenen direkte Anwendung, so dass auch die Anforderungen an die Verfahrensordnungen der Hochschulen strenger sind.”
    “Das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen ist nicht geeignet, eine verfassungsmäßige Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen herbeizuführen.”
    (zit. aus: Nadine Schiffers 2012, S. 234-235)

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