Die anderen IFG-Beauftragten kriegen problemlos hin, was Frau Voßhoff nicht schafft: Den Tätigkeitsbericht bei der Bekanntgabe ins Netz zu stellen UND zu verlinken. Im Netz steht er zwar, ist aber eigentlich nicht auffindbar. Die URL wurde aus dem Schema für den 3. Bericht gewonnen.
S. 44f. zu restriktiv zu UrhG vs. IFG
S. 90 Verträge der juris GmbH
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Mai 2014). BfD: 4. Tätigkeitsbericht für Informationsfreiheit. Archivalia. Abgerufen am 12. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/bi36