http://www.technollama.co.uk/us-court-interprets-copyleft-clause-in-creative-commons-licenses
Ein Fotograf, der auf Flickr ein Bild unter CC-BY-SA gepostet hatte, wandte sich gegen einen Verlag, der das Bild als Titelbild für einen Atlas verwendet hatte und auf der Rückseite geschrieben hatte: “Photo: Swain’s Lock, Montgomery Co., MD
Photographer: Carly Lesser & Art Drauglis, Creative Commoms [sic], CC-BY-SA-2.0″
Die Richterin wies den ersten Vorwurf der Lizenzverletzung zu Recht zurück: Copyleft meint nicht, dass bei der Aufnahme eines Werks in ein Sammelwerk das ganze Werk unter die Ursprungslizenz gestellt werden muss: “the Atlas is a map book and not an adaptation of plaintiff’s photograph”.
Die Richterin wies den dritten Vorwurf der nicht ausreichenden Attribuierung zurück. Der Fotograf hätte nicht auf dem Titelbild genannt werden müssen.
Nicht einverstanden bin ich damit, dass die Richterin “Creative Commoms [sic], CC-BY-SA-2.0″ als URI angesehen hatte. Ein URI sei – ich bin anderer Ansicht – lediglich ein “unique identifier that can allow users to find the text of the license”. Es ist zweifelsohne löblich, dass die Version angegeben wurde, und in den USA mag es naheliegen, die Unported-Version als Standard anzusehen, aber eindeutig ist CC-BY-SA-2.0 in Anbetracht der Existenz vieler anderer Fassungen für andere Rechtsordnungen nicht. Zumutbar ist die Mitteilung des genauen Links zur Lizenz.
Die ausführliche deutsche Zusammenfassung des Urteils
geht auf diesen Punkt gar nicht ein.
Im Ergebnis ist dem Urteil zuzustimmen; den nachnutzenden Verlag für die Verletzung der URI-Verpflichtung einen hohen Schadensersatz zahlen zu lassen, fände ich selbst unbillig.
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/38723599
“Swain’s lock” by Flickr user: Carly & Art Washington, D.C. http://www.flickr.com/people/wiredwitch/ – Flickr: http://www.flickr.com/photos/wiredwitch/2455026301/. Licensed under CC BY-SA 2.0 via Wikimedia Commons.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (27. Oktober 2015). US-Urteil zu CC-Lizenzen. Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bf0m