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Armselig: Nur 9 von 25 Postdamer [sic!] Masterarbeiten sind Open Access einsehbar

Und zwar nach 1 Jahr. Das ist nur etwas mehr als ein Drittel!

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Zu meiner Forderung, solche Prüfungsarbeiten IMMER OA zu veröffentlichen, siehe etwa

http://archiv.twoday.net/stories/444870012
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1644


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (28. Oktober 2015). Armselig: Nur 9 von 25 Postdamer [sic!] Masterarbeiten sind Open Access einsehbar. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bf0k


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

18 Gedanken zu „Armselig: Nur 9 von 25 Postdamer [sic!] Masterarbeiten sind Open Access einsehbar“

  1. Fragen Die werten Herren Trolle werden höflich gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

    Wieso gibt es für Dissertationen Veröffentlichungspflichten, aber nicht für andere Abschlussarbeiten?

    Wieso wird Open Access bei Dissertationen begrüßt, bei Abschlussarbeiten aber als nicht wichtig erklärt?

    Worin unterscheidet sich eine durchschnittliche medizinische Dissertation von einer guten Abschlussarbeit in anderen Fächern?

    1. Freundliche Antwort, wenn auch nicht vom Troll Die Frage nach der Veröffentlichungspflicht sollten Sie den Hochschulen/Fachhochschulen stellen, nicht zuerst den Autoren. Und wer hat hier Open Access von Abschlussarbeiten als unwichtig dargestellt? Das sehe ich bei den Kommentaren nicht.
      Und dass Dissertationen bisweilen erst nach Jahren gedruckt/veröffentlicht werden, ist ebenfalls Teil dessen, was so zwischen Examen und Veröffentlichung auch noch stattfindet: Nennt sich Leben, gibt ja nicht nur die Wissenschaft (und gilt auch für die hier diskutierten Masterarbeiten). Wenn Sie das im 24/7 Modus betreiben, ist das allein ihre Sache.

    2. An der Sache vorbei Auch Frage 1 richtet sich an die werten Trolle und ???

      Wieso werden für Dissertationen Veröffentlichungspflichten begrüßt, aber nicht für andere Abschlussarbeiten.

      @ 24/7: Dumme Argumente ad personam kommen bei mir immer schlecht an.

    3. Zu Frage 1 habe ich eine eindeutige Haltung: Ich begrüße eine Veröffentlichungspflicht für alle Examensarbeiten, Open Access, als Teil der Studienverpflichtung. Nur sieht die Realität anders aus, sowohl in den Prüfungsordnungen, als auch durch das, was an menschlichen Verpflichtungen (u.a. Geld verdienen) sonst so auf Absolvent_innen wartet.
      Insofern ist die Wertung “armselig” ein kollektives dummes Argument ad personas. Und das kommt bei mir schlecht an.

    4. Lächerlich Wenn man monatelang an einer Arbeit sitzt und diese mit viel Mühe (in der Regel) zu Papier bringt, dann soll die maximal 1 Stunde, die man für das Erstellen und Hochladen einer OA-Version braucht, nicht zumutbar sein? So ein Argument ist armselig, egal wie das bei Ihnen ankommt. Es ist mir absolut wurscht, wie etwas bei Ihnen ankommt. Sie sind für mich nicht relevant.

    5. ganz anderer Meinung… Dissertationen sind freiwillige Forschungsleistungen, prüfungsrelevante Abschlussarbeiten nicht. Abschlussarbeiten, angefangen beim Abitur bis hin zur akademischen selbständigen schriftlichen Leistung, entstehen unter dem Druck einer Prüfung. Von vornherein auch die eventuellen Fehlleistungen ins Schaufenster eines Menschen zu zwingen, halte ich für eine Drohung. Prüfungen sind geschützt, und zwar aus gutem Grund: unter anderem auch dem der Zukunft des Prüflings. Welchen Torturen du dich fürderhin unterwirfst, ist indes deine Sache. Die Dozenten, wie hier durchklingt, ggf. am Wickel zu bekommen, ist absurd, denn die sind keine Götter, die allen alles in fehlerfreier Höchstform beibringen können, sondern Moden unterworfen sind. Veröffentlichung ist Druck, der zwingenden Elaboraten meiner Meinung nach nicht auferlegt werden sollte. Besser werden die dadurch nicht.

    6. Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte FeliNo ist zuzustimmen, dass den Prüflingen zugestanden werden muss, ihre Abschlussarbeit zu prüfen. Dass z.B. das Urheberrecht enthaltener Abbildungen vor Veröffentlichung zu klären ist, Verbesserungshinweise der Dozenten eingearbeitet werden können, sofern es gravierende Fehler betrifft, spricht alles dafür, nicht direkt nach der Prüfung OA zu gehen – die “maximal 1 Stunde” Arbeit für das Hochladen ist zwar richtig, aber nicht allein ausschlaggebend. Gegen OA spricht das nicht. Nur dem Hochladen direkt mit der Prüfung, wie von KG erwartet, stimme ich nicht zu, und dem widerspricht auch die Praxis der veröffentlichten Masterarbeiten aus gutem Grund.

    7. Sehr richtig! Es kann tatsächlich viele Gründe geben, die eine Open-Access-Veröffentlichung verzögern, selbst wenn der gute Wille da ist. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich – pauschalisierende Beschimpfungen (“Armselig”) helfen da nicht weiter. Hinzu kommt, dass in der ersten Meldung – als Reaktion auf die Blogbeiträge – die Online-Veröffentlichung hier (und vermutlich auch in dieser ominösen Facebook-Gruppe?) zu einem Zeitpunkt lautstark eingefordert wurde, als in Potsdam noch nicht einmal der “Master Day” mit der Urkundenvergabe stattgefunden hatte.

    8. Es geht weiter … … denn auf dem Potsdamer Fernweiterbildungs-Blog wurde eine zweite Veröffentlichung einer archivwissenschaftlichen Masterarbeit von 2014 (Anna Hoffmann: “Archives to go: Zwischen Performance und Geschichtsstunde – Audiowalks als Medium der historischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit von Archiven”) angekündigt: http://fernweiterbildung.fh-potsdam.de/?p=1259

  2. Ist das Glas nun halbleer oder halbvoll? Fordern lässt sich ja Vieles. Maximalforderungen, so lehrt es das Leben, bringen selten Erfolg und Beschimpfungen sind als Motivation untauglich. Da ja nun ganz offensichtlich immer mehr Masterarbeiten veröffentlicht werden, füllt sich das Glas langsam. Wohl bekomm’s!

    1. Früher… Es ist schon etwas verwunderlich. Ich meine mich erinnern zu können, dass die Diplomarbeiten des Fachbereichs grundsätzlich über das Infodata eDepot frei zugänglich waren. Sollte sich das geändert haben, dann kann man durchaus etwas lauter nach dem Grund fragen.

    2. Abschlussarbeiten wandern zunächst an Prüfungsamt und Prüfer. Nicht automatisch an die Bibliothek der FHP. Das kann man bedauern oder fordern, die Autorinnen und Autoren müssen einer Verfügbarmachung ihrer Abschlussarbeit ob als Print-Publikation in der Bibliothek der FHP oder digital in OPUS zunächst zustimmen. So ist es jedenfalls heute.
      Auch werden nur die Arbeiten mit den Noten gut und besser publiziert, soweit mir bekannt ist.

    3. Verantwortung Man kann von einem entsprechenden Fachbereich schon erwarten, dass er seine Studierenden auf die Verfügbarmachung hinweist bzw. diese fördert. Und ja, auch wir mussten dem zustimmen, aber diese Abfrage fand im Rahmen der Abgabe der Arbeit statt und erforderte keinen zusätzlichen Aufwand. Aber noch mal: wenn Studierende den Mehrwehrt der freien digitalen Veröffentlichung der Arbeit nicht erkennen, dann darf man übrigens auch gerne im entsprechenden Fachbereich erfragen wie es dazu gekommen ist.

      Abschließend: für schlechte Arbeiten kann ich ja auch nix. Die hat jene Institution zu verantworten, die die Studierenden auf diese Arbeit vorbereitet.

  3. Hey … … erst sind es “ein paar”. jetzt “etwas mehr als ein Drittel” – Herr Graf, Sie steigern sich, alle Achtung. Eventuell schaffen Sie es auch noch irgendwann, den online befindlichen Arbeiten mit einer positiven Grundstimmung zu begegnen und sich über so viele schöne Forschungsergebnisse zu freuen, anstatt hier immer nur herumzuhampeln, sich im Ton zu vergreifen und zu fordern und zu fordern und zu fordern.

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