Ein vom Land Sachsen-Anhalt “beschäftigter Lehrer hatte von einem Händler von Filmen für den Schulunterricht 36 DVDs zur Ansicht bestellt. Die Filme zu den Themen Wasser, Strom, Sinnesorgane usw. fanden offenbar Gefallen und so kopierte der Lehrer diese für den Bestand der Kreismedienstelle und schickte die originalen DVDs wieder zum Händler zurück. Das Landgericht Magdeburg entschied, dass für diese Urheberrechtsverletzungen des Lehrers (der in einem Strafverfahren deswegen bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde) das Land haften muss.”
http://www.markentiger.com/2014/05/sachsen-anhalt-schadensersatz-urheberrechtsverletzung
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Klaus Graf (15. Mai 2014). DVDs für Kreisbildstelle kopiert – Bewährungsstrafe! Archivalia. Abgerufen am 1. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bi0p