Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/876867351
Hallo, gehts noch?
Schlimm genug, dass sich der ehemalige Ministerpräsident Mappus gegen die Verwendung seiner Daten wandte:
Dass nun auch ein Provinzbürgermeister in die gleiche Hysterie (oder ist es Furcht vor Strafverfolgung?) verfällt, kann man nur als Groteske ansprechen.
PRIVATE DATEN HABEN AUF VOM DIENSTHERRN GESTELLTEN DIENSTLICHEN GERÄTEN NICHTS ZU SUCHEN.
Auch sogenannte “Handakten” (ob auf Papier oder auf dem Datenträger) sind dienstliche Unterlagen, die dem jeweiligen Archivgesetz unterliegen. Jede Löschung bedarf der Zustimmung des zuiständigen Archivs. Zuvor sind die Akten dem Archiv anzubieten, siehe auch VG Karlsruhe:
http://openjur.de/u/632130.html
Zur Aktenvernichtung siehe auch
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/rathaus-burglengenfeld-amtsuebergabe-akten-vernichtet-100.html
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere/1063993/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Mai 2014). “Der ehemalige Bürgermeister der Stadt Burglengenfeld, Heinz Karg, geht jetzt gegen die Wiederherstellung persönlicher Daten aus seinem dienstlichen Laufwerk vor” Archivalia. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/bhzq