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Copyfraud ist Betrug am Nutzer und sollte strafrechtlich verfolgt werden. Der Urheberrechtsschutz von Fotos richtet sich nach europäischen Recht, das für die Originalität der Gestaltung niedrige Hürden vorsieht. Aber eine bloße Reproduktion ist nicht “originell”, und da Italien keinen Schutz einfacher Lichtbilder kennt (anders als Deutschland und Österreich) scheidet eine Berufung darauf aus. Alles spricht dafür, dass nach EU-Recht originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen nicht schützbar sind. Also ist das (C) auf den Abbildungen eine betrügerische Irreführung.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Mai 2014). Digitalisate aus dem Datini-Archiv in Prato mit Copyfraud. Archivalia. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bhzn