Juristische Stellungnahmen stellt nun auch RA Stadler zusammen:
http://www.internet-law.de/2014/05/kommentare-und-anmerkungen-zum-google-urteil-des-eugh.html
Ergänzend sind meine Listen heranzuziehen:
http://archiv.twoday.net/stories/876866916
http://archiv.twoday.net/stories/876866599
Update: Siehe auch
http://www.internet-law.de/2014/05/google-hat-doch-auch-bisher-schon-geloescht.html
“In den meisten Fällen wird man es aber bei der vom EuGH aufgestellten Regel belassen müssen, sonst wäre es keine Regel mehr. Das bedeutet dann aber auch, dass Google im Regelfall keine Websites mehr indizieren darf, die personenbezogene Daten enthalten. Und das dürfte die ganz überwiegende Mehrzahl der Sites sein.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (20. Mai 2014). Kommentare und Anmerkungen zum Google-Urteil des EuGH. Archivalia. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bhzc