http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr85715-handelsblatt-auskunft-urteil-pressefreiheit
http://www.bverfg.de/e/rk20150914_1bvr085715.html
Kein großer Sieg für die Pressefreiheit, denn die unfähigen Richter haben einige Hintertürchen für die intransparente Klassenjustiz eingebaut. So besteht “grundsätzlich kein Anspruch auf Einsicht in Behördenakten”. Entscheidungen können “vollständig unter Verschluss gehalten werden, wenn konkrete Anhaltspunkte die Gefahr einer Vereitelung, Erschwerung, Verzögerung oder Gefährdung der sachgemäßen Durchführung eines Strafverfahrens im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 ThürPrG unmittelbar und dringend nahelegen”. Wetten, dass sich das Richter-[…] an solche restriktive Aussagen halten wird?
Update:
http://www.verfassungsblog.de/oeffentlichkeit-hat-ein-recht-gerichtsurteile-zu-lesen
http://holmputzke.de/index.php/veroeffentlichungen mit Autorenlink zur NJW
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. Oktober 2015). Bundesverfassungsgericht bekräftigt Anspruch auf Entscheidungstext. Archivalia. Abgerufen am 14. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/bf08