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Bayern!

http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/72-IVa-12.htm

Die Gerichtsentscheidung betraf parlamentarische Anfragen zur Archivwürdigkeit von Unterlagen des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. Die entsprechende Vereinbarung mit dem Hauptstaatsarchiv ist eine Verschlusssache!

“Die mit dem Landesamt für Verfassungsschutz getroffene Archivierungsvereinbarung besage, dass die Pflicht zur Vernichtung einzelner Unterlagen mit personenbezogenen Daten unberührt bleibe. Es könne daher in Einzelfällen zu einer Vernichtung einzelner Unterlagen oder Löschung bestimmter Daten ohne Anbietung gegenüber den staatlichen Archiven kommen, wenn gesetzliche Löschungsverpflichtungen bestünden, ohne dass der über die beobachtete Partei oder Wählervereinigung angelegte Sachakt bereits zur Archivierung anstehe.”

Aus meiner Sicht ein klarer Rechtsbruch: Die allgemeine archivische Anbietungspflicht geht immer spezialgesetzlichen Löschungspflichten vor – es sei denn die Daten sind unrechtmäßig erhoben worden!

Mein Verdacht ist: Die Bayerischen Archive kungeln zum Nachteil der historischen Überlieferung mit dem Geheimdienst und treffen fragwürdige oder abwegige Bewertungsentscheidungen bzw. nehmen illegale Kassationen klaglos hin.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. Mai 2014). Bayern! Archivalia. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bhyg


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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