Zu dem in http://archiv.twoday.net/stories/565874174 berichteten Fall liegt der Volltext vor:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=271113U6A5.13.0
Eine völlig unfähige Begründung, insbesondere, was den “grundsätzlichen” Nicht-Anspruch auf Akteneinsicht bzw. Kopie bei presserechtlichen Auskünften (hier: überhaupt keine Begründung!) oder die Irrelevanz der Wissenschaftsfreiheit angeht.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (23. Mai 2014). Unfähige Alte Männer in Leipzig: Barschel-Akten bleiben unter Verschluss. Archivalia. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bhyf
Gehaltvoll Da freuen wir uns ja sehr über Ihre im Gegensatz dazu besonders gehaltvolle Begründung.
(Nebenbei: was ist eigentlich eine “unfähige Begründung”? “Fähig” kann an sich nur jemand sein, der handelt.)