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Privatzensur von Suchmaschinen

Alvar Freude kommentiert: “Wenn tatsächlich ein relevanter Anteil der Menschen in Deuschland Inhalte aus Suchmaschinen entfernt haben will, dann wird die Meinungs- und Informationsfreiheit deutlich eingeschränkt werden. Denn es geht ja explizit nicht um rechtswidrige Inhalte, die nicht mehr gefunden werden sollen, sondern um rechtmäßige, von denen aber die betroffene Person sich nicht richtig dargestellt sieht. Statt zu einem Ort der Meinungsfreiheit, der innerhalb des geltenden Rechts auch kritische und verrückteste Meinungen duldet, könnte das Internet im Extremfall ein Stückchen mehr zum unkritischen, lobhudelnden Konsummedium für das Klickvieh werden.”
http://blog.alvar-freude.de/2014/05/suchmaschinenzensur-beispiele.html

Siehe auch

http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/google-urteil-eugh-datenschutz-informationsfreiheit/8011

“Das Urteil des EuGH führt zu einem Konflikt zwischen datenschutzrechtlichen Vorgaben und dem Anspruch auf freien und globalen Zugang zu Informationen, der nicht nur von Juristen geführt sondern gesamtgesellschaftlich diskutiert werden sollte. Durch das Urteil verschärft sich auf Kosten der Unternehmen der politisch bislang ungelöste Konflikt, welchem Datenschutzrecht außereuropäische Unternehmen verpflichtet sind und wie diese Vorgaben durchgesetzt werden können. ”

Google hat ein Löschungsantrags-Formular ins Netz gestellt, siehe etwa

http://www.kpw-law.de/2014/06/02/google-formular-freigeschaltet

http://www.raschaller.com/artikel/google-stellt-formular-zum-recht-auf-vergessen-online

http://www.damm-legal.de/google-google-stellt-formular-fuer-entfernung-unliebsamer-google-eintraege-online

Schon am ersten Tag gab es 12.000 Löschanträge:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-12-000-loeschantraege-am-ersten-tag-a-972612.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Juni 2014). Privatzensur von Suchmaschinen. Archivalia. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bhwx


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Privatzensur von Suchmaschinen“

  1. Solange es Archive gibt, die wie das Landesarchiv BW selbst seit Jahren die Indizierung durch Suchmaschinen ablehnen, braucht man aus dem Archivwesen heraus eigentlich nicht auf Privatleute mit dem Finger zeigen.

    Siehe http://www.boa-bw.de/

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