Eingedenk des Umstands, dass http://heftig.co vor allem jüngere weibliche nicht-netzaffine Nutzerinnen adressiert und die Archivalia-Rubrik Archivrecht dagegen überwiegend von ältlichen Rechtsanwälten mit hohem Blutdruck frequentiert wird, kann man sich natürlich die Frage stellen, obs nicht langsam genug ist mit diesen heftig-en Überschriften.
Nun aber zu den Redtube-Abmahnungen, über die wir ja schon oft berichtet haben:
Das AG Hannover hat einer entsprechenden Feststellungsklage stattgegeben. Die Gründe:
http://www.recht-freundlich.de/tag/urteil-des-ag-hannover-vom-27-05-2014-aktenzeichen-550-c-1374913
Siehe auch
http://www.internet-law.de/2014/06/urteil-des-ag-hannover-zu-den-redtube-abmahnungen.html
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/06/03/redtube-abmahner-weiter-im-unrecht
Hier noch ein etwas älterer Beitrag:
“Aus dem jüngst vorgelegten Transparenzbericht der Deutschen Telekom geht hervor, dass das Unternehmen im Zusammenhang mit behaupteten Urheberrechtsverletzungen im Jahr 2013 insgesamt 946.641 Mal Auskunft darüber gegeben hat, wer sich im Internet hinter einer bestimmten IP-Adresse verbirgt.
Knapp eine Millionen Mal ließ sich die Telekom für diese Auskunftsdienste nach eigenen Angaben zwischen 18 € und 36 € pro Datensatz geben, also durchschnittlich 27 €.
Bei insgesamt 946.641 Abfragen ergibt sich eine Gesamteinnahme der Telekom für diese Auskünfte in Höhe von 25.559.307,00 €, also knapp 26 Millionen €.”
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (3. Juni 2014). Amtsgericht Hannover stellt in der Causa Redtube klipp und klar fest: Die Abmahnungen waren rechtswidrig. Klick auf den Urteilsvolltext und erfreue dich daran! Archivalia. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bhwk