RA Stadler berichtet über eine BGH-Entscheidung, der ich zustimme:
http://www.internet-law.de/2014/06/wann-stammen-fotos-aus-dem-bereich-der-zeitgeschichte.html
Siehe auch
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/urteil-bgh-relativiert-das-recht-am-eigenen-bild
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (6. Juni 2014). Recht am eigenen Bild nicht grenzenlos: Mieterfest einer Wohnungsbaugenossenschaft gehört zur Zeitgeschichte. Archivalia. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bhvv