“Die Hausdurchsuchungen beim Journalisten Ludovic Rocchi vom letzten Sommer, über welche auch «Le Matin» berichtete, waren illegal und unverhältnismässig. Die Pressefreiheit hätte gegenüber dem Untersuchungsbedürfnis Vorrang haben müssen, erklärte das Zwangsmassnahmengericht, welches am 22. Mai das Vorgehen der Neuenburger Staatsanwaltschaft verurteilte und sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention berief.
Am 13. August 2013 […] war die Wohnung des Journalisten durchsucht worden, und man hatte seinen Computer und weiteres Material beschlagnahmt. syndicom hatte sich sehr besorgt um die Pressefreiheit und den investigativen Journalismus geäussert.
Die Hausdurchsuchung erfolgte im Zusammenhang mit der Verleumdungsklage eines Professors der Universität Neuenburg: Rocchi hatte in mehreren Artikeln Indizien von Plagiat in den Schriften des Professors veröffentlicht.”
http://www.lematin.ch/suisse/Apres-le-plagiat-voila-le-CV-trafique/story/23874865
http://www.letemps.ch/Page/Uuid/283756dc-f17d-11e3-a2d8-dc7d3196b5d7/Didier_Burkhalter_un_doctorat_honoris_causa_qui_fait_d%C3%A9bat (Ende Januar 2014 wurde Sam Blili wieder in die Universität Neuenburg aufgenommen)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Juni 2014). Plagiat aufgedeckt – Hausdurchsuchung beim Journalisten! (Schweiz). Archivalia. Abgerufen am 13. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/bhu4