“Die deutschen Informationsfreiheitsbeauftragten haben in einer Entschließung festgehalten, dass staatliche Informationen nicht unter Berufung auf das Urheberrecht zurückgehalten werden dürften. ”
http://heise.de/-2230742
http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.367213.de
Siehe auch hier in Archivalia
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (19. Juni 2014). Informationsfreiheitsbeauftragte: “Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung” Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bhu0