Informationsfreiheitsbeauftragte: “Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung”

“Die deutschen Informationsfreiheitsbeauftragten haben in einer Entschließung festgehalten, dass staatliche Informationen nicht unter Berufung auf das Urheberrecht zurückgehalten werden dürften. ”
http://heise.de/-2230742

http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.367213.de

Siehe auch hier in Archivalia

?s=ifg+urhg


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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