Das ist bedauerlich, da sie 2-D-Abbildungen viel näher stehen als 3-D-Vorlagen.
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/2014-05-05-ag-duesseldorf-57-c-9057-13.html
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Klaus Graf (19. Juni 2014). Münzfotos als einfache Lichtbilder urheberrechtlich geschützt. Archivalia. Abgerufen am 23. Juni 2025 von https://doi.org/10.58079/bhtp