Das ist überwiegend Konsens der Bibliotheken. Diskutiert wird auch auf INETBIB, wo nicht nur ich Steinhauer widersprochen habe, der aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Kennzeichnung ablehnt.
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53357.html
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Juni 2014). Plagiierte Dissertationen müssen im Bibliotheksbestand bleiben und entsprechend gekennzeichnet werden. Archivalia. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bhse