Zwei sich beleidigt fühlende Beamte haben zu einer Redaktionsdurchsuchung in Darmstadt beim “Echo” Anlass gegeben. Eine Verhältnismäßigkeit sehe ich nicht.
“Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, Onlinekommentare seien nicht von der Pressefreiheit geschützt, da diese von der Redaktion nicht bearbeitet würden.” Das ist Schwachsinn.
Via
http://ra-melchior.blog.de/2014/06/26/zwei-beleidigte-beamte-frau-streisand-18738138
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (26. Juni 2014). Redaktionsdurchsuchung wegen Herausgabe der Daten eines Forennutzers. Archivalia. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bhsb