@Archivalia_kg Die wirklich interessante Frage: Welche Urheberrechtsbestimmungen hat der Vatikanstaat?
— Michael (@MschFr) 29. Juni 2014
Während die von der UB Heidelberg angebotenen Scans aus der Vatikanischen Bibliothek kein Wasserzeichen tragen, behauptet der Vatikanstaat auf seiner Präsentation ein Copyright für die Handschriftenscans und verziert diese mit einem schändlichen Wasserzeichen.
http://www.mss.vatlib.it/gui/scan/link.jsp
Der päpstliche Mini-Staat kann alles Mögliche in sein Urheberrechtsgesetz hineinschreiben und hat das auch getan. Reproduktionen kultureller Güter sind für 70 Jahre nach der erstmaligen Reproduktion in einem Format geschützt (Artikel 4).
http://cdn.brandonvogt.com/wp-content/uploads/Vatican-Copyright-Law.docx
Siehe auch
http://www.globallegalpost.com/global-view/copyright-and-the-vatican-41065795
http://transpatent.com/land/westeuro/937va.html
Außerhalb des Vatikans bemisst sich der Schutz nach den zwischenstaatlichen Verträgen.
Der Vatikan ist weder Mitglied von EU noch EWR, es gilt also im Verhältnis zur EU der Schutzfristenvergleich.
Dass nach EU-Recht Handschriftenscans nicht geschützt sind, habe ich kürzlich nochmals unterstrichen:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2417
Dass ich keineswegs der einzige bin, der das scheinheilige Erheben von Ansprüchen auf Güter, die im Sinn einer gerechten Wissensordnung nur der Allgemeinheit gehören dürfen, als unerträglich empfindet, zeigt etwa mein Verweis auf einen Beitrag von Poynder 2009
http://archiv.twoday.net/stories/5857127
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Juni 2014). Vatikanisches Copyfraud. Archivalia. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bhrp