Britische Medien kritisieren Googles Umsetzung des Suchmaschinen-Urteils.
http://www.nzz.ch/mehr/digital/wie-das-recht-auf-vergessen-ad-absurdum-gefuehrt-wird-1.18335962
“Google zeigt den Artikel nur nicht mehr an, wenn man den Namen des erfolgreichen Beschwerdeführers eingibt. Über diesen wird weder der Nutzer noch der Seitenbetreiber informiert. Es dürfte in vielen Fällen aber derjenige sein, zu dessen Namen man den entsprechenden Artikel nicht mehr findet. Wenn man also «Dougie McDonald» in die Suchmaschine eingibt, wird der erwähnte «Guardian»-Bericht nicht mehr gefunden. Eine Site-Search (Scottish referee lied site:theguardian.com) führt aber weiterhin zum Beitrag.
Bekanntlich wird nur der Treffer entfernt. Die Originalquelle bleibt zugänglich, sie wird also bloss etwas schwieriger sie zu finden. Die beanstandeten Treffer werden im Erfolgsfall von allen europäischen Domains des Suchmaschinisten, also zum Beispiel http://google.ch, nicht mehr präsentiert, nach wie vor aber etwa von http://google.com. Davon abgesehen ist da noch der Streisand-Effekt: Jemand wehrt sich gegen unliebsame Berichterstattung und verschafft ihr gerade dadurch erst Aufmerksamkeit. ”
Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32746
Siehe auch
http://www.zdnet.de/88197886/recht-auf-vergessen-bbc-kritisiert-loeschung-eines-sieben-jahren-alten-artikels-aus-googles-suchindex
http://diepresse.com/home/techscience/internet/google/3832693/Google-soll-267000-Links-loschen-Medien-klagen-uber-Zensur
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. Juli 2014). EuGH-Urteil wird de facto zu einem Akt der Pressezensur. Archivalia. Abgerufen am 23. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bhqv