Meint die SZ:
“Die Dokumente, die Helmut Kohl heute für sich reklamiert und gemeinsam mit seiner zweiten Frau Maike Kohl-Richter behalten möchte, sind keine privaten Dokumente. ”
http://www.sueddeutsche.de/politik/dokumente-von-altkanzler-kohl-begehrtes-altpapier-1.2029930
Vorangehend:
http://archiv.twoday.net/stories/913080254
Siehe dazu auch Gaby Weber:
“Im Februar 2012 urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz, dass das Bundesarchiv nicht über einen rechtlich durchsetzbaren Herausgabeanspruch gegen die Besitzer dieser Unterlagen verfügt. Dass hoheitliches Schriftgut – meiner Meinung nach unrechtmäßig – in Privatbesitz gelangt ist, und dass es fortan von diesen privaten Stiftungen oder Instituten nach deren Gutdünken und nicht nach dem Gesetz verwaltet wird, störte die Richter nicht. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Rechtsauffassung.”
http://archiv.twoday.net/stories/434210515
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (9. Juli 2014). Dokumente von Altkanzler Kohl gehören ins Bundesarchiv! Archivalia. Abgerufen am 9. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bhp8