http://steiermark.orf.at/news/stories/2660377
“Das Bundesdenkmalamt (BDA) hatte sich im Mai 2013 eingeschaltet, als die Baubehörde einen Abrissbescheid erließ. Es wurde mittels Mandatsbescheid wegen „Gefahr in Verzug“ die sofortige Unterschutzstellung verfügt und nach einem Ermittlungsverfahren im September bescheidmäßig begründet. Dieser Bescheid wurde angefochten und am 23. Juni vom Bundesverwaltungsgericht – wegen nicht ordnungsgemäßer elektronischer Paraphierung – aufgehoben – tags darauf fuhren die Bagger auf.”