Nachdem ich seit einigen Jahren Materialien zu Johannes Wildsgefert gesammelt habe, bin ich doch recht froh, dass Frau Professorin Gisela Drossbach, Augsburg, in ihrem Aufsatz in der FS Wolfgang Wüst = ZHV Schwaben 106 (2014) mir nicht ganz die Butter vom Brot nehmen konnte: Die ‘Bibliothek’ des Johannes Wildsgefert (+ 12.3.1470), S. 245-257. Ich habe einiges an biographischen Daten (nach dem Motto: Regionalia non leguntur) nachzutragen. Einige wenige Belege/Literaturangaben bei Drossbach sind mir neu, vor allem das Studium in Padua (Fußnote 24).
Jetzt will ich nicht auf das Inhaltliche eingehen, sondern die mangelnde Inkompetenzkompensationskompetenz von Frau Drossbach in digitalibus anprangern. Da sie durchaus in der Lage war, Archivalia aufzuspüren (es wird in Fußnote 23 mit
http://archiv.twoday.net/stories/49622027
zitiert), hätte sie eigentlich auch
http://archiv.twoday.net/stories/16539613
http://archiv.twoday.net/stories/706566279
zur Kenntnis nehmen können.
Erstens ist es überhaupt nicht einsichtig, wieso sie ein schon in Fußnote 34 angeführtes gedrucktes Werk (Bergmann/Stricker) nochmals mit der ellenlangen URL eines Google-Auszugs zitiert. Niemand wird sich die Mühe machen, die URL abzutippen. Bei moderner Fachliteratur sollte man in gedruckter Literatur wie gehabt gedruckte (oder maschinenschriftliche) Vorlagen ohne Online-Nachweise zitieren, es sei denn es handelt sich um schwer zugängliche Werke. Beispiel: die Dunninger Magisterarbeit, die ich in
http://archiv.twoday.net/stories/948989584
erwähnte.
Meinen Aufsatz zur Ordensreform hätte sie ja auch online finden können. Da zitiert sie aber nicht eine URL, obwohl das hundertmal nützlicher gewesen wäre als diese überflüssige Bergmann/Stricker-URL.
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5242
URL-Kürzer sollte man nicht verwenden, da diese ihren Service von einem auf den anderen Tag einstellen können.
Zweitens: Nicht nur bei Google gilt mein Rasiermesser-Prinzip:
http://archiv.twoday.net/stories/706566279
“Schneide alles aus einer URL heraus, was ihre Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt!”
Wir brauchen bei Google Books nur die ID und die Seiten-Codierung.
Im Beispiel von Drossbach:
http://books.google.de/books?id=HW_y8KeCYlYC&pg=PA631
Dauerhaft sind diese Angaben womöglich nicht, da Google
– a) bei manchen in Auswahl angezeigten Büchern die angezeigten Seiten wechselt
– b) manchmal auf Schnipsel oder keine Anzeige zurücksetzt.
Im Fall a) kann man mit Angabe des Suchbegriffs die genaue Seitenangabe ersetzen:
http://books.google.de/books?id=HW_y8KeCYlYC&q=wildsgefert
Da aber gegen b) kein Kraut gewachsen ist, zitiere ich trotzdem in Blogs die Seiten-Codierung. Wenn es weg ist, ist es halt weg.
Schnipsel zitiert man mit ID und Suchbegriff:
http://books.google.de/books?id=CnbsAAAAMAAJ&q=wildsgefert
Manchmal ist es sinnvoll, Suchanfragen zu verlinken. Auch da sollte man die kürzestmögliche Form wählen.
https://www.google.de/search?q=wildsgefert
Achtung: Bei Google Books gehört noch die Eingrenzung auf Books (tbm=bks) dazu!
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=Wildesgevert
Ist das alles so schwer zu begreifen?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (29. Juli 2014). Frau Drossbach, ich finde so etwas peinlich. Archivalia. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/bhkr
Herr Graf, ich finde so etwas mitleiderregend … wenn der Herr Staatsarchivassessor seinen ganzen Frust gegen die Frau Professor auf so billige Weise nicht inhaltlich, sondern formalmasturbatorisch ablassen muss. Die Butter auf seinem Brötchen ist eh schon ranzig, die will keiner haben. Er hat es halt als einziger noch nicht gemerkt.