Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Lammert sagt wegen Schavan-Affäre seine Rede zum Jubiläum der Uni Düsseldorf ab

Lammert sagt wegen Schavan-Affäre seine Rede zum Jubiläum der Uni Düsseldorf ab | http://WAZ.de – Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/lammert-sagt-wegen-schavan-affaere-seine-rede-zum-jubilaeum-der-uni-duesseldorf-ab-id9648341.html#plx315905992

Darf man Lammert eigentlich einen Plagiator nennen?

?s=lammert

Es war die richtige Entscheidung, denn ein des Plagiats Verdächtigter ist kaum ein angemessener Festredner.

Update:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/lammert-sagt-uni-duesseldorf-ab-streit-um-schavans-doktortitel-a-983594.html


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (30. Juli 2014). Lammert sagt wegen Schavan-Affäre seine Rede zum Jubiläum der Uni Düsseldorf ab. Archivalia. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/bhko


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

15 Gedanken zu „Lammert sagt wegen Schavan-Affäre seine Rede zum Jubiläum der Uni Düsseldorf ab“

  1. Herr Prof. Dr. Lammert ist nicht des Plagiats verdächtig und auch kein Plagiator. Es wurde von der zuständigen Universität eindeutig entschieden, dass die Vorwürfe nicht zutreffen. Ob es richtig ist, wegen dem Fall Schavan die Teilnahme an der besagten Veranstaltung abzusagen, ist eine andere Frage.

    1. Natürlich ist er des Plagiats verdächtig Die zuständige Universität hat eine Verwaltungsentscheidung über den Entzug des Doktorgrades getroffen, die aus verständlichen Gründen nicht von einem unabhängigen Gericht überprüft wurde. Ob jemand ein Plagiator ist, entscheidet der wissenschaftliche Konsens aufgrund allgemein überprüfbarer Indizien.

      Die strafrechtliche Unschuldsvermutung gilt bei Plagiaten nicht, da es hier nicht um strafrechtlich relevantes Handeln geht, sondern um einen Verstoß gegen die wissenschaftliche Redlichkeit.

    2. Im Fall Lammert gab es keinen wiss. Konsens, wie man auch den Äußerungen von “Plagiatsexperten” entnehmen konnte. So weit ich mich erinnere waren Sie selbst auch nicht von Lammerts Schuld überzeugt.

      Wiss. Redlichkeit ist ein niedlicher Begriff, da überhaupt nicht definiert ist, was alles darunter fällt. Zur Frage, was als unredlich angesehen wird haben alleine verschiedene Disziplinen unterschiedliche Antworten, was in einer Geisteswissenschaft unter unredlich fällt, kann in einer Natur- Ingenieurwissenschaft überhaupt kein Problem sein.

    3. Es mag ja sein, das es irgendwelche Leute gibt, die der Meinung sind, dass die Fehler in der Arbeit Lammert Plagiate seien, ein allgemeiner Konsens ist dies jedoch offensichtlich keinesfalls.

    4. Der Doktorvater von Herrn Lammert hat mir als Student mal eine Seminararbeit um die Ohren gehauen. Dass er ein Plagiat nicht bemerkt haben soll, erscheint mir lächerlich.

    5. Wenn die zuständige Behörde abschließend entschieden hat, ist keiner mehr verdächtig, alles andere wäre ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip! Nicht ein selbsternannter sog. wissenschaftlicher Konsens – wer auch immer das sein soll außer die Polemik einiger “Plagiatsjäger” entscheidet ob ein Plagiat vorliegt, sondern die zuständige Uni in einem prüfbaren wie nachvollziehbaren Verwaltungsverfahren, das dann auch von den Betroffenen gerichtlich geprüft werden kann (Stichwort: Rechtsmittel).

      Alles andere ist Willkür oder schlicht üble Nachrede – aber zum Glück auch justiziabel!

    6. @ KommentarTrollAusÜberzeugung (Gast) antwortete am 2014/08/01 13:43: “Wenn die zuständige Behörde
      abschließend entschieden hat, ist keiner mehr verdächtig, alles andere wäre ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip! …”

      In einem Rechtsstaat wo Willkür herrscht und die angeblichen Eliten/Seilschaften (Gutenberg etc.) mit ihren Medien sich quasi selbst befördern etc. und dieses wird von Behörden und Richtern gedeckt wird, ist fast jeder der Behörden und Richtern und Politikern verdächtig.

      Es ist ein kriminelles maffiöses System, von Druck; Nötigung; Diskriminierungen, Enteignungen; Entrechtung und Menschenverachtung mittels Willkür die sich unter Hartz IV mit der Menschenverfolgung von vor 1945 vergleichen lässt.
      Vergleichen sie die verurteilte Willkür selbst:
      http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006132.html Rn. 126 – 144

      Solche kriminellen Seilschaften fördern nicht nur Nazis in der Ukraine mit vielen Toten sondern auch den Massenmord im Gaza.
      Syrien; Libyen u.s.w.

    7. “Es ist ein kriminelles maffiöses System, von Druck; Nötigung; Diskriminierungen, Enteignungen; Entrechtung und Menschenverachtung mittels Willkür die sich unter Hartz IV mit der Menschenverfolgung von vor 1945 vergleichen lässt.”

      Äh ja, das soll vermutlich Ironie sein, ansonsten sollten Sie sich vielleicht noch einmal klar machen, wie das Leben in Nazi-Deutschland im Vergleich zur heutigen Bundesrepublik aussah.

      Was das ganze mit dem hier diskutierten Thema zu tun haben soll, wissen vermutlich nur Sie…

    8. Wissenschaft als ewige Diskussionsveranstaltung Einerseits – andererseits.
      Einerseits hat in Bochum nicht die zuständige Behörde entschieden. Die zuständige Behörde wäre die Fakultät gewesen. Doch wo kein Kläger, da auch kein Verwaltungsrichter.
      Andererseits ist an der Uni Bochum der Plagiatsverdacht für unbegründet erkärt worden, ohne dass die zuständige Fakultät widersprochen hätte.
      Schließlich aber gibt es in der Wissenschaft kein “letztes Wort”. Der Fall Mathiopoulos zeigt, dass eine Universität bzw. Fakultät einen Fall auch nach Jahren noch einmal aufgreifen und anders entscheiden kann. Ganz abgesehen davon stellt sich Wissenschaft grundsätzlich und immer der Kritik, d.h. jede/r kann nach wie vor der Frage nachgehen, ob z.B. in der Arbeit von Herrn Lammert Plagiate sind.

    9. “Ganz abgesehen davon stellt sich Wissenschaft grundsätzlich und immer der Kritik, d.h. jede/r kann nach wie vor der Frage nachgehen, ob z.B. in der Arbeit von Herrn Lammert Plagiate sind. “

      Natürlich kann das jeder Tun, vermutlich werden hierbei verschiedene Personen zu verschiedenen Ergebnissen kommen, was zu dem Problem führt, das ein Plagiatsurteil in gewisser Hinsicht von der Sicht- und Denkweise der beurteilenden Personen abhängt und damit vollkommen unterschiedlich ausfallen kann. Eine Vergleichbarkeit ist damit nicht mehr gegeben.

    10. Doktorvater glaubte, Lammert habe “äußerst akribisch getüftelt” Zur Anmerkung, daß Lammerts Doktorvater Plagiate in jedem Fall bemerkt hätte, siehe Anm. 1 unter https://lammertplag.wordpress.com/#Kommentar:

      »Ungewollt wird die Berechtigung dieses Verdachts sogar durch den Doktorvater des Verfassers, Erwin Faul, bestätigt, der im FOCUS (09.08.2013) erklärte, er sei sich “zumindest sicher, dass Lammert nicht abgeschrieben hat. Sein Doktorand habe äußerst akribisch getüftelt und viel US-amerikanische Fachliteratur zu Rate gezogen”. Genau das lässt sich aber durch die zahlreichen übernommenen Fehler – die auch von der Universität eingeräumt werden – aus der Sekundärliteratur, in der eben diese Fachliteratur behandelt wird, widerlegen: Von gut 40 als rezipiert angegebenen englischsprachigen Titeln hat er wohl gerade mal zwei tatsächlich gelesen. Prof. Faul scheint sich also über den Umfang der von seinem Doktoranden erbrachten wissenschaftlichen Leistung getäuscht zu haben.«

    11. Ist das so? Wurden die Interpretationen der Primärtexte aus der Sekundärliteratur ohne Quelle abgeschrieben, also die Gedanken und Worte des Sekundärautors plagiiert? Die Uni Bochum scheint nichts gefunden zu haben, also wurde wohl nichts abgeschrieben. Blindzitate aus der Sekundärliteratur mögen handwerklich unsauber sein, sind jedoch nicht als Plagiat zu werten, da kein Text und keine Gedanken vom Sekundärautor übernommen worden sind.

    12. Plagiierte Interpretationen sind belegbar Der Dokumentar gibt unter

      http://lammertplag.wordpress.com/#PromO

      mehr oder weniger umfangreiche Stellen auf 21 Seiten an, die er als Plagiat im engeren Sinne auffaßt und die auch übernommene Interpretationen beinhalten. Als prägnantes Beispiel wird auf

      http://lammertplag.wordpress.com/2013/10/15/seite-78/

      verwiesen. Interessant finde ich (nicht nur bei diesem Beispiel), daß sich Lammerts Wortwahl i.d.R. von der des Sekundärautors unterscheidet, was ein Indiz dafür ist, daß er den Eindruck erwecken wollte, sich selbst mit der Literatur beschäftigt zu haben. Dummerweise hat er aber i.d.R. auch die Fehler der Sekundärautoren abgeschrieben, was dann (zusammen mit der Tatsache, daß er genau dieselben Seitenzahlen wie diese nennt) doch gegen eine eigene Auseinandersetzung spricht. Reine Blindzitate werden auch als eher läßliche Sünde eingestuft:

      http://lammertplag.wordpress.com/#Zusammenfassung

      (letzter Punkt dort)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.