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Standardwerk zum Archivrecht in zweiter Auflage erschienen

Dieter Strauch: Das Archivalieneigentum. Untersuchungen zum öffentlichen und privaten Sachenrecht deutscher Archive. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage (Veröffentlichungen der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek. Sonderreihe 6). Köln 2014. 607 S., 24 Euro, mit Versand 29 Euro

Das Grundlagenwerk wurde gründlich überarbeitet und erweitert. Es sollte – nicht zuletzt aufgrund seines günstigen Preises – in jeder Archivbibliothek vorhanden sein. Übrigens ist Archivalia im Literaturverzeichnis mit dem Beitrag “Kein Rechtsschutz gegen archivische Bewertungsentscheidung?”

http://archiv.twoday.net/stories/2699909

vertreten (und auf S. 334 Fn. 25 zitiert), und auch die Urheberrechtsfibel ist erstaunlicherweise präsent, wenngleich mit dem warnenden Zusatz: “wegen der Einbindung von rechtspolitischen Reformvorstellungen in die Kommentierung bei Detailproblemen ist ein zusätzlicher Vergleich mit einem gängigen Urheberrechtskommentar zu empfehlen”.

Update: Das Ebook bei De Gruyter für 94,95 Euro

http://www.degruyter.com/view/product/225586

ist dagegen ein Reprint der veralteten Auflage von 1998. Was soll das??

Nachtrag: Herr Strauch hat mir erlaubt, die von ihm erstellte Errata-Liste zu veröffentlichen.

Seite
45 Zeile 1 v. u.>“elektronische“, das zweite Wort streichen“einfügen: hinter dass auch: „Druckerzeugnisse“ „dazu unten E, V, 3, d, S. 118““nach bürgerlichem Recht““nach § 30, IV, Nr. 1, 4 und 5 sowie Abs. V der AO““Der Zweck des in Anhang G, S. 578 genannten Vereins“die Ziffer 177 streichen“unten Anhang D, S. 571““unten im Anhang G, S. 580““vgl. oben Kapitel 7, E, V, 5, S. 174““siehe unten unter V, S. 194, Fn. 137 ff““unten Anhang G, S. 580““§ 9, IV SchlH StiftG““anerkennungsbedürftig““die“ streichen“seine Verwandten““hat Melanie Bücker die Argumente““anstelle““oben C, IV, 1, S. 228““oben D, I, 1, S. 250““oben Kapitel 7, E, S. 154 ff““soweit es der EU angehört“die zweiten Worte „öffentlich-rechtliche“ streichen“öffentlich-rechtliche Widmung““Zusammenspiel von öffentlicher Widmung““das öffentliche Interesse am Kulturgutschutz““Die dingliche Surrogation““die mehrheitliche Zuordnung eines Rechtes““zu“ streichen“überhaupt zu ermitteln ist““sondern die Spuren der““oben Kapitel 6, E, II, S. 98 ff““oben S. 343 ff““Durchführungsverordnung v. 29. Juni 1937““Nr. 374“ streichen“da wir früher (S. 352)““S. 353 f““oben C, I, 3b, S. 367f““oben S. 349 ff““Kapitel 1, C, I, S. 360 – 377““oben Kapitel 6, E, III, 3, S. 103 ff““als unvertretbare Handlung“ streichen“oben S. 316f““Kapitel 18 B, I, S. 399 ff““oben unter I., S. 380““die producta sceleris“das zweite „wird“ streichen“326“ einfügen
598 vor Organbesitz neues Stichwort >“Ordensbibliotheken 326“ einfügen<

Dieter Strauch
Das Archivalieneigentum, 2. Auflage, Köln 2014
Errata

Update 19.10.2023 Buch ist online https://archivalia.hypotheses.org/184141


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (4. August 2014). Standardwerk zum Archivrecht in zweiter Auflage erschienen. Archivalia. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bhj5


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

2 Gedanken zu „Standardwerk zum Archivrecht in zweiter Auflage erschienen“

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