Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

BGH meint: Werbung für den Erwerb eines Werkes greift in das Urheberrecht ein

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=72728&pos=0&anz=187&Blank=1

Die Urteilsgründe liegen wie üblich noch nicht vor. Ist das Verbreitungsrecht erschöpft, sehe ich aber nach wie vor die Entscheidung Parfum-Flacon aus dem Jahr 2000 als maßgeblich an.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ%20144,%20232


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (5. November 2015). BGH meint: Werbung für den Erwerb eines Werkes greift in das Urheberrecht ein. Archivalia. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/beyk


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

Ein Gedanke zu „BGH meint: Werbung für den Erwerb eines Werkes greift in das Urheberrecht ein“

  1. Erinnert an den Fall Le-Corbusier-Möbel II, … … in den es um in Italien fertigte Nachahmungen ging, die hier bei uns Raubkopien sind:

    BGH, Urteil vom 22. 1. 2009 – I ZR 247/03 – Le-Corbusier-Möbel II

    http://lexetius.com/2009,1846

    b) Ein Dritter greift nicht in das ausschließlich dem Urheber zustehende Verbreitungsrecht nach § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 17 UrhG ein, wenn er Nachbildungen urheberrechtlich geschützter Modelle von Möbeln öffentlich aufstellt oder der Öffentlichkeit zum Gebrauch zugänglich macht.

    Man darf die Möbel ausstellen, aber hier nicht verkaufen und hier auch nicht für den Verkauf werben, hieß es in Kommentaren dazu, wenn ich mich recht erinnere.

    http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm#plagiate
    Ausstellung von Plagiaten und Privatkopien

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.