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Informationsfreiheitsgesetz darf nicht durch abschreckende Gebührenbescheide ausgehebelt werden

http://www.internet-law.de/2014/08/informationsfreiheitsgesetz-darf-nicht-durch-abschreckende-gebuehrenbescheide-ausgehebelt-werden.html

“Das Vorgehen des Bundesministeriums des Inneren, einen Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz in mehrere Begehren aufzuspalten und dadurch 66 (!) gebührenpflichtige Amtshandlungen zu bescheiden, ist rechtswidrig und verstößt gegen § 10 IFG (a.F.). Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 10.07.2014 (Az.: VG 2K 232.13) entschieden.”


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (12. August 2014). Informationsfreiheitsgesetz darf nicht durch abschreckende Gebührenbescheide ausgehebelt werden. Archivalia. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bhhu


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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