“Das Vorgehen des Bundesministeriums des Inneren, einen Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz in mehrere Begehren aufzuspalten und dadurch 66 (!) gebührenpflichtige Amtshandlungen zu bescheiden, ist rechtswidrig und verstößt gegen § 10 IFG (a.F.). Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 10.07.2014 (Az.: VG 2K 232.13) entschieden.”
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Klaus Graf (12. August 2014). Informationsfreiheitsgesetz darf nicht durch abschreckende Gebührenbescheide ausgehebelt werden. Archivalia. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/bhhu