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Archivalia plant keinen Drohneneinsatz

Was Drohnenjournalisten (nicht) dürfen, erläutert viel zu restriktiv:

http://irights.info/artikel/drohnenjournalismus-recht-am-bild-urheberrecht-luftvo-journalistisches-arbeiten/23823

Zur Panoramafreiheit stelle ich fest: Wenn es journalistisch notwendig ist, muss die vom Gesetz nicht vorgesehene eng(stirnig)e Auslegung von § 59 UrhG zurücktreten. Bei Landschaftsaufnahmen aus größerer Höhe sind einzelne Gebäude als Bauwerk Beiwerk zu betrachten. [ http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__57.html ]


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (14. August 2014). Archivalia plant keinen Drohneneinsatz. Archivalia. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/bhha


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Gedanken zu „Archivalia plant keinen Drohneneinsatz“

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