“Von der Staatsanwaltschaft in Frankenthal wurde nun Anklage gegen den Finder des Schatzfundes von Rülzheim erhoben. Er hat eine einzigartige historische Quelle zerstört, die Anklage lautet aber auf Unterschlagung.”
http://archaeologik.blogspot.de/2014/08/unterschlagung-statt-zerstorung-anklage.html
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Klaus Graf (15. August 2014). Anklage gegen Raubgräber des Rülzheimer Schatzes. Archivalia. Abgerufen am 24. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/bhh4