http://www.internet-law.de/2014/08/umstrittenes-pixelio-urteil-des-lg-koeln-hat-keinen-bestand.html
http://www.ra-plutte.de/2014/08/olg-koeln-pixelio-urteil-hat-keinen-bestand
“Grundsätzliche Bedeutung über den konkreten Fall hinaus hat schließlich die Feststellung des Gerichts, die Darstellung des Bildes unter seiner Direkt-URL sei bei realitätsnaher Betrachtung keine urheberrechtlich relevante Zweitnutzung, sondern lediglich eine technische Begleiterscheinung.”
Siehe
?s=pixelio
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Klaus Graf (16. August 2014). Umstrittenes Pixelio-Urteil des LG Köln hat keinen Bestand. Archivalia. Abgerufen am 28. April 2025 von https://doi.org/10.58079/bhgm